- Bonus für junge Leute
- Extra-Geld vom Chef
- Chancen auf staatliche Förderung
Bausparen für junge Leute
Mit niedrigem Darlehenszins und staatlichen Prämien ins Wohnglück.
Rein in die Freiheit – mit Bausparen den Einstieg in die finanzielle Unabhängigkeit sichern. Unsere
Experten rund ums Baufinanzieren und Bausparen wissen genau, worauf es ankommt.
Ihre Vorteile:
- Junge-Leute-Bonus bis zu 200 €¹
- flexibel sparen und Geld vom Chef anlegen (Vermögenswirksame Leistungen)
- Extra-Geld vom Staat²
- Startkapital für die eigenen vier Wände aufbauen
¹ Weitere Voraussetzungen § 3 ABB
² Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Bausparförderung sichern
Sowohl beim Sparen für die eigenen vier Wände als auch beim Finanzieren unterstützt der Staat mit der Bausparförderung. Bausparen wird bestenfalls dreifach staatlich gefördert 1): mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage und der Riester-Förderung.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie 1) gibt es für Einzahlungen in einen Bausparvertrag, wenn Sie Ihr
Gespartes für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzen. Pro Bausparer sind das rund 70 Euro im Jahr. Die Wohnungsbauprämie kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren beantragt werden.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage 1) wird auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Sie zusätzlich zum Arbeitslohn zum Beispiel in Ihren Bausparvertrag einzahlt. Dies können bis zu 40 Euro pro Monat sein. Zusätzlich sind noch bis zu 43 Euro staatliche Förderung pro Jahr und Arbeitnehmer möglich.
Riester-Förderung
Mit der Riester-Förderung für Wohn-Riester hat der Staat an diejenigen gedacht, die
Wohneigentum erwerben, barrierefrei modernisieren oder umschulden möchten. Die Förderung gibt es unabhängig vom Einkommen. Junge Leute bis 25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich zur jährlichen Grundzulage 1). Für eine Familie mit zwei Kindern, beide geboren nach 2007, können das zum Beispiel bis zu 950 Euro 2) im Jahr sein.
1) Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
2) Bei Berechtigung. Beispiel für Verheiratete: zwei rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit zwei Kindern, zwei Verträge, jährliche Einzahlungen von 4 Prozent des jeweiligen Bruttovorjahreseinkommens abzüglich gewährter Zulagen, mindestens 60 Euro. Die 950 Euro enthalten zweimal 175 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage (Berechnung für Kinder, die ab 2008 geboren sind).
Tina, Moritz und Paul zeigen, wie sie von der staatlichen Bausparförderung profitieren
"Ich möchte Eigenkapital ansparen"
Tina ist 24 Jahre alt, geht viel auf Reisen und träumt von einem eigenen, großen Loft. Sie will Eigenkapital aufbauen. Praktisch, dass es dafür Prämien vom Staat gibt. Tina riestert. Dafür zahlt sie vier Prozent ihres Einkommens in einen Riestergeförderten Bausparvertrag. Hierfür erhält sie vom Staat 175 Euro Grundzulage und – weil sie unter 25 Jahre alt ist – den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro plus gegebenenfalls mögliche Steuervorteile.
"Meine erste eigene Bude"
Moritz ist 16 Jahre alt und geht aufs Gymnasium. Er möchte nach seinem Abitur studieren. Seine Eltern unterstützen ihn dabei. Für seine erste eigene Wohnung zahlen sie deshalb 50 Euro im Monat in seinen Bausparvertrag ein. Das findet Mario klasse. Denn so kann er auch noch zusätzlich 70 Euro Wohnungsbauprämie jährlich vom Staat mitnehmen. Bis zum Studienbeginn hat er etwas Geld angespart, um sich die erste eigene Wohnung einrichten zu
können.
"Geld von Chef und Staat"
Paul ist Versicherungskaufmann. Sein Chef zahlt ihm monatlich 40 Euro vermögenswirksame
Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt. Die VL erhält er in einen Bausparvertrag. Da er die geltende Einkommensgrenze für die staatliche Arbeitnehmersparzulage nicht überschreitet, nimmt er zusätzlich zum Geld vom Chef die Arbeitnehmersparzulage vom Staat mit – und das sind 43 Euro im Jahr.
Verwalten Sie Ihren Bausparvertrag im Online-Banking
- Umsätze und Vertragsdetails ablesen
- Freistellungsauftrag anlegen und ändern
- Bankeinzug anlegen und ändern
- Bausparnummer einsehen
- Postfach für Mitteilungen und Dokumente
Postfach der Bausparkasse Schwäbisch-Hall im Online-Banking
Im Postfach der Bausparkasse Schwäbisch-Hall stehen Ihnen Dokumente wie z. B. Bauspar-Auszüge und Unterlagen zu Ihren Verträgen zur Verfügung. Außerdem werden Sie nach der Anmeldung zum Postfach automatisch für die Nutzung weiterer Funktionen freigeschaltet, dies sind z. B. die Änderung des Freistellungsauftrags oder die Anlage von Einzügen für die Sparraten.
So funktioniert die Anmeldung zum Postfach der Bausparkasse im Online-Banking
Wenn Sie in unserem Haus der Datenübertragung zur Bausparkasse Schwäbisch-Hall zugestimmt haben, wird Ihnen im Online-Banking unter dem Reiter "Postfach" die Bausparkasse Schwäbisch-Hall angezeigt. Beim erstmaligen Aufruf des Postfachs müssen Sie einmalig der Datenübermittlung und den Nutzungsbedingungen zustimmen.
Auf der Bestätigungsseite (nach der Anmeldung zum Postfach) wird Ihnen ein Link zur Anmeldung für den Benachrichtigungsservice angezeigt. Damit können Sie sich bei Dokumenteneingängen im Postfach per E-Mail informieren lassen. Sofern Sie den Benachrichtigungsservice zu einem späteren Zeitpunkt einrichten möchten, ist dies ohne Probleme möglich.
Die IBAN Ihres Bausparvertrags
Ihr Bausparvertrag hat eine eigene Kontonummer, die sogenannte Vertrags-IBAN. Mit dieser
können Sie Beträge auf Ihr Bausparkonto überweisen, ohne Ihre Bausparnummer im
Verwendungszweck anzugeben.
Wo finde ich die Vertrags-IBAN?
Die Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Jahreskontoauszug. Oder Sie ermitteln sie mit Hilfe des Vertrags-IBAN-Rechners. Ihre Bausparnummer finden Sie ebenfalls auf dem Jahreskontoauszug und im Online-Banking unter "Finanzstatus".
Überweisung richtig ausfüllen
- Tragen Sie als Zahlungsempfänger "Bausparkasse Schwäb. Hall AG" ein.
- Ihre Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder Sie ermitteln sie mit dem Vertrags-IBAN-Rechner.
- Die BIC des Zahlungsempfängers muss nicht angegeben werden.
- Als Verwendungszweck tragen Sie den Namen des Vertragsinhabers ein.