Mehr Unterstützung für mehr Menschen: Ab Januar 2021 erhöht sich die Wohnungsbauprämie.
Erhöhung der Wohnungsbauprämie
Ab 2021 wird der Aufbau von Eigenkapital noch attraktiver
Der Staat unterstützt Bausparer bereits seit Jahrzehnten mit der Wohnungsbauprämie (WoP). Vor allem jetzt, in Zeiten niedriger Zinsen, sind die Prämien vom Staat wichtig zum Aufbau von Eigenkapital für die eigenen vier Wände. Ab 2021 steht nun eine Erhöhung der Wohnungsbauprämie an.
Mehr Prämie für mehr Menschen
Das ändert sich 2021
Ab Januar 2021 erhöht sich die Wohnungsbauprämie von 8,8 auf 10 Prozent. Alleinstehende erhalten dann bis zu 70 Euro und Verheiratete bzw. Verpartnerte1 bis zu 140 Euro. Auch die Einkommensgrenzen werden angehoben. So können ab 2021 noch mehr Menschen von der Prämie profitieren.
Neu ab 1. Januar 2021 | Bis 31. Dezember 2020 | |||
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Alleinstehend | Verheiratet/Verpartnert1 | Alleinstehend | Verheiratet/Verpartnert1 | |
Jährliche Sparleistung | 700 EUR | 1.400 EUR | 512 Euro | 1.024 EUR |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % | 8,8 % | 8,8 % |
Maximale Prämie | 70 EUR | 140 EUR | 45,06 EUR | 90,11 EUR |
Einkommensgrenzen* | 35.000 EUR | 70.000 EUR | 25.600 EUR | 51.200 EUR |
*zu versteuerndes Einkommen; Bruttolohn kann deutlich höher sein
Nutzen Sie diese Chance für die Verwirklichung Ihrer Wohnträume. Ihre Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG und Ihre Heimatexperten von Schwäbisch Hall beraten Sie gerne.
Wissenswertes zur Wohnungsbauprämie
Voraussetzungen | Verwendung | Antrag |
Die WoP wird auf geleistete Spareinlagen in Bausparverträgen gewährt. Dabei gelten festgelegte Bedingungen.
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Unter die Verwendung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken fallen
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Mit Schwäbisch Hall ist der Weg zur WoP ganz einfach.
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Auszahlung
Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt zeitgleich mit der Auszahlung der Bausparsumme. Der genaue Zeitpunkt hängt davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde:
- Für Bausparverträge, die bis zum 31. Dezember 2008 aufgenommen wurden, gilt: Es müssen seit Abschluss des Vertrags mindestens sieben Jahre vergangen sein und Sie müssen bis Ende 2008 mindestens eine Rate in Höhe der Regelsparrate eingezahlt haben.
Für Bausparverträge, die ab dem 1. Januar 2009 aufgenommen wurden, gilt: Die Auszahlung der WoP erfolgt nur, wenn Sie das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Das heißt, um ein Haus zu bauen, eine Immobilie zu kaufen oder das Eigenheim zu renovieren. - Bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr: Nach Zuteilung des Bausparvertrags oder spätestens nach sieben Jahren kann frei, das heißt ohne wohnwirtschaftliche Verwendung, über das gesamte Guthaben inklusive der WoP der letzten sieben Sparjahre verfügt werden – auch wenn der Bausparvertrag erst nach 2009 abgeschlossen wurde. Diese Sonderregelung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.
1 Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz