Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG)

Änderung ab 01.07.2021

Ab 01.07.2021 gibt es neue Förderungen für energetische Maßnahmen an Gebäuden:

  • Neubau
  • Sanierung
  • Wohngebäude
  • gewerbliche Gebäude


Wichtiger Hinweis:

Eine Antragsstellung ist immer vor Beginn der Maßnahme notwendig.
Wir dokumentieren Ihr Erstgespräch, um Bauverträge vor Antragsstellung zu ermöglichen.

Die Beratung und Antragsstellung über Ihren Ansprechpartner in der Raiffeisenbank:

Möglich sind Kombinationen mit energetischen Sonderkreditprogrammen des genossenschaftlichen Verbundes:

Weitere Informationen unter: