Seit 01.07.2021 gibt es neue Förderungen für energetische Maßnahmen an Gebäuden:
- Neubau
- Sanierung
- Wohngebäude
- gewerbliche Gebäude
Wichtiger Hinweis:
Eine Antragsstellung ist immer vor Beginn der Maßnahme notwendig.
Wir dokumentieren Ihr Erstgespräch, um Bauverträge vor Antragsstellung zu ermöglichen.