Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG)

Seit 01.07.2021 gibt es neue Förderungen für energetische Maßnahmen an Gebäuden:

  • Neubau
  • Sanierung
  • Wohngebäude
  • gewerbliche Gebäude

Wichtiger Hinweis:
Eine Antragsstellung ist immer vor Beginn der Maßnahme notwendig.
Wir dokumentieren Ihr Erstgespräch, um Bauverträge vor Antragsstellung zu ermöglichen.

Möglich sind Kombinationen mit energetischen Sonderkreditprogrammen des genossenschaftlichen Verbundes:

Weitere Informationen unter: