Mietausfälle, hohe Renovierungskosten oder Sachschäden: Da die eigenen Rücklagen oft nicht ausreichen, werden solche Probleme gerade für Vermieter von privaten Wohneinheiten zu erheblichen finanziellen Risiken. Mit der Vermieterversicherung unseres Partners R+V versichern Sie sich gegen ausbleibende Mieteinnahmen und von Mietern verursachte hohe Renovierungskosten. Im Schadensfall erhalten Sie eine schnelle und unbürokratische Hilfe und darüber hinaus auch eine telefonische Rechtsberatung bei Streitigkeiten mit dem Mieter.
Vermieterversicherung
Schutz vor Mietausfällen und hohen Renovierungskosten
Kostenerstattung bei Schäden durch Mietnomaden und Vandalismus
- Mietrückstände einschließlich Nebenkosten
- Renovierungs- und Sanierungskosten
- entgangene Mieteinnahmen für die Dauer einer Renovierung (bis zu drei Monatsmieten)
- Reparatur oder Ersatz von zerstörten, beschädigten oder entwendeten Einrichtungsgegenständen
- Entrümpelungskosten
- Kosten für eine Grundreinigung und Desinfektion der Wohnung
- Einlagerungskosten der Mietgegenstände (bis zu zwei Monate)
Zusätzliche Leistungen
- Telefonische Rechtsberatung
- Unterstützung bei der Beseitigung von Sachschäden
- Sofortiger Versicherungsschutz für Neu- und Bestandsmieter
- Variable Selbstbeteiligung
- Keine Bonitätsprüfung des Mieters durch den Vermieter notwendig
- Schnelle Abwicklung
- Vorschusszahlungen schon vor gerichtlicher Feststellung der Ansprüche
Versicherungssumme pro gemeldeter Wohneinheit | Jahresbeitrag zzgl. Versicherungssteuer |
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5.000 EUR | 98,32 EUR |
10.000 EUR | 158,82 EUR |
15.000 EUR | 204,20 EUR |
20.000 EUR | 272,27 EUR |
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme bezieht sich auf eine versicherte Wohneinheit. Der Vermieter ist bis zu dieser Summe im Schadenfall abgesichert. Bei einem ersatzfähigen Schaden erfolgen Leistungen für alle Schadenpositionen bis zu dieser Summe.
Die R+V-MietschutzPolice wird ausschließlich mit den Versicherungssummen 5.000 EUR, 10.000 EUR, 15.000 EUR und 20.000 EUR angeboten. Eine individuelle Versicherungssumme ist nicht möglich.
Selbstbeteiligung
Von der ersatzfähigen Schadensumme pro Wohneinheit hat der Vermieter je nach Vereinbarung entweder eine Selbstbeteiligung von drei Monatsmieten oder zwei Monatsmieten ohne Betriebskosten zu tragen. Hat sich der Vermieter eine Mietkaution in Höhe der Selbstbeteiligung stellen lassen, trägt er unter Umständen keinen Eigenanteil am Schaden.
Laufzeit
Die Versicherungslaufzeit beträgt wahlweise ein oder drei Jahre und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Für folgende Fälle gibt es ein Sonderkündigungsrecht:
- Der Versicherungsvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn das versicherte Interesse für alle versicherten Wohneinheiten weggefallen ist.
- bei Leerstand aller Wohnungen von mehr als drei Monaten (Beitragsrückerstattung ab dem ersten Tag des Leerstands)
- bei Eigennutzung der Wohneinheiten sowie
- bei Verkauf aller Wohneinheiten
- im Schadenfall
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung wird der Beitrag zeitanteilig erstattet.